Rahmenbedingungen
Förderung des Einzelwagenverkehrs
Der Haushaltstitel, der die finanziellen Voraussetzungen für eine weitergehende Förderung des Einzelwagenverkehrs geschaffen hat, wird im Bundeshaushalt 2024 mit knapp 300 Mio. € dotiert. Die ebenfalls der Stärkung des Einzelwagenverkehrs dienende Anlagenpreisförderung wird 2024 mit 20 Mio. € dotiert, sodass für die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Haushalt 2024 insgesamt knapp 320 Mio. € vorgesehen sind.