Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Integrierte Bericht 2024 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2024. Um einen Vergleich der Angaben zu ermöglichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjahren 2023 und 2022 dargestellt. Der Integrierte Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der Integrierte Bericht 2024 soll am 27. März 2025 (Integrierter Bericht 2023: 21. März 2024) veröffentlicht werden. Der Integrierte Bericht adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:
- CSR-RUG: Wir setzen die Anforderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
- GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wurde in Übereinstimmung mit den Global-Reporting-Initiative-(GRI-)Standards erstellt. Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
- EU-Taxonomie: Im Integrierten Bericht 2024 weisen wir erstmals den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
- TCFD: Zudem weist der DB-Konzern Informationen entsprechend den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen aus. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
- UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Integrierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
- Externe Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhalte, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang () und Ende () der entsprechenden Passage und graue Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Dritten, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.