Grundlagen

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Integrierte Bericht 2024 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2024. Um einen Vergleich der Angaben zu ermög­lichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjah­ren 2023 und 2022 dargestellt. Der Integrierte Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der Integrier­te Bericht 2024 soll am 27. März 2025 (Integrierter ­Bericht 2023: 21. März 2024) veröffentlicht werden. Der Integrierte Be­richt adressiert die wesentlichen Stake­holder­gruppen des DB-­Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle we­sent­lichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle voll­kon­solidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Bericht­erstattung ein­bezogen. Gibt es Ab­weichungen von diesem Be­richts­kreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.

Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:

  • CSR-RUG: Wir setzen die Anfor­derungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes ­(CSR-RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Hand­lungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
  • GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wurde in Über­ein­stimmung mit den Global-Reporting-Initia­tive-(GRI-)Stan­dards erstellt. Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
  • EU-Taxonomie: Im Integrierten Bericht 2024 weisen wir erstmals den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
  • TCFD: Zudem weist der DB-Konzern Informationen entsprechend den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung kli­­mabezogener Informationen aus. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
  • UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Integrierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
  • Externe Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhal­te, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang () und Ende () der entsprechenden Passage und graue Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Drit­ten, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.

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