Grundlagen

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Integrierte Bericht 2023 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2023. Um einen Vergleich der Angaben zu ermög­lichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjah­ren 2022 und 2021 dargestellt. Der Integrierte Bericht wird jährlich veröffentlicht. Der Integrier­te Bericht 2023 wird am 21. März 2024 (Integrierter ­Bericht 2022: 30. März 2023) veröffentlicht. Der Integrierte Be­richt adressiert die wesentlichen Stake­holder­gruppen des DB-Konzers. Durch die Berichterstattung werden alle we­sent­lichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle voll­kon­solidierten Gesellschaften des DB-Konzerns sind in die Bericht­erstattung ein­bezogen. Gibt es Ab­weichungen von diesem Be­richts­kreis, ist dies angegeben.

Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:

  • GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wurde in Über­ein­stimmung mit den Global-Reporting-Initia­tive-(GRI-)Stan­dards erstellt. Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
  • CSR-RUG: Ebenso setzen wir auf freiwilliger Basis die ­An­forderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-­RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
  • UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Integrierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
  • TCFD: Zudem folgt der DB-Konzern den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
  • Externe Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhal­te, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lage­berichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang ( ) und Ende ( ) der entsprechenden Passage und grauer Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Drit­ten, die Pricewaterhouse­Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), mit begrenzter Sicherheit geprüft Die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.
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